Pornografische Seiten in der Ausbildungszeit – Kündigungsgrund?

Die Computer am Arbeitsplatz, die Smartphones in der Hosentasche – eine ständige Versuchung für die Auszubildenden. Hier stellen sich gleich mehrere Fragen: 

  • Sind private Smartphones usw. am Arbeitsplatz überhaupt erlaubt? (Wenn ja, nur in der Pause?) 
  • Dürfen PC/ Tablet/ Telefon & Co. für private Zwecke genutzt werden? (Wenn ja, in welchem Umfang?) 
  • Darf auch privat im Internet gesurft werden? (Wenn ja, unter welchen Bedingungen, nur in den Pausen, Begrenzung von Datenvolumen, Downloads erlaubt usw.?) 
  • Dürfen elektronische Geräte im Betrieb aufgeladen werden? (Wenn ja, unter welchen Bedingungen, zu welchen Zeiten, in speziell dafür vorgesehenen Steckdosen?) 

Sie merken also bereits, dass dieses Thema heiß diskutiert und sicherlich überall anders gehandhabt wird. Das ist prinzipiell kein Problem, solange Ihre Auszubildenden die Regeln dafür kennen und diese wahr- und ernstgenommen haben. 

Was passiert jedoch, wenn der Auszubildende bei der Internetnutzung über die Strenge schlägt? Was unternehmen Sie, wenn er unerlaubt pornografische Seiten besucht? Das Unternehmen baut sich ein sauberes und intaktes Image auf und Auszubildende laden pornografische Videos herunter und verschicken sie dann ggf. noch via E-Mail. Liegt dabei ein Kündigungsgrund vor? 

Wenn der/ die Auszubildende nicht bereits aufgrund eines ähnlichen Vergehens abgemahnt worden wäre, so ist es nicht möglich eine Kündigung auszusprechen. Wenn aber ein eindeutiger Verstoß gegen die Betriebsvereinbarungen stattgefunden hat, so ist eine Abmahnung zu empfehlen. Begründung könnte sein, dass der/ die Auszubildende gegen moralische Grundsätze der Firma und gegen die IT-Sicherheits-Vorschriften verstieß. Voraussetzung ist jedoch, dass der/ die Auszubildende sich dem Verstoß bewusst war. Aus diesem Grund ist die schriftliche Fixierung der Regeln sowie eine Unterschrift des/ der Auszubildenden bei Ausbildungsantritt wichtig. 

Je nachdem, wie Sie die Lage einschätzen, könnte auch zunächst ein ernstes Gespräch ausreichen, um wieder Herr der Lage zu werden.