Wenn Papa in Elternzeit geht 

Seit 2007 existiert nun das Bundelterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), dass Mütter sowie Väter ermöglicht, sich unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen und sich so um den eigenen Nachwuchs kümmern zu können.

Heute widmen wir uns den Papas unserer Nation. Das Rollenbild hat sich mittlerweile (und erfreulicherweise) so gewandelt, dass auch die Väter gerne Ihre Elternzeit in Anspruch nehmen. Natürlich wird von den Papas bei Weitem nicht so viel Elternzeit in Anspruch genommen wie von den Mamas. Das liegt oft daran, dass der Vater meist noch das größere Einkommen mit in den Haushalt einbringt und es natürlich auch immer eine finanzielle Frage ist, ob die Elternzeit in Anspruch genommen werden kann.

Welche Regelungen gelten?

Papas können maximal 36 Monate Elternzeit ab der Geburt des Kindes erhalten. Diese Zeit muss aber nicht am Stück genommen werden, sondern kann nach Wunsch aufgeteilt werden.

In den ersten drei Jahren nach der Geburt des Kindes, kann der Anspruch nicht verweigert werden. Wichtig ist hierbei, dass die Papas mindestens sieben Wochen vorher den Erziehungsurlaub schriftlich anmelden müssen.

Anders sieht es zwischen dem dritten und achten Lebensjahr aus. Hier kann der Arbeitgeber ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe vorliegen. Dabei gelten noch längere Fristen der schriftlichen Anmeldung. 13 Wochen vorher muss beim Arbeitgeber ein Antrag auf Elternzeit vorliegen.

Tipp: Lassen Sie sich die Genehmigung für die Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen. Dann sind Sie im Streitfall auf der sicheren Seite.

Darf ich während der Elternzeit arbeiten?

Ja, dies ist eine mögliche Option. Es ist jedoch zu beachten, dass die Väter in der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden in der Woche beschäftigt sind.

Auch hier hat der Arbeitgeber ein Vetorecht. Liegen dringende betriebliche Gründe vor, so kann er die Teilzeitbeschäftigung ablehnen und die Papas müssen komplett zu Hause bleiben.

Bezahlung während der Elternzeit?

Natürlich gibt es in der Elternzeit nicht die vollen Gehaltsbezüge. Informieren Sie sich also vorher bei der zuständigen Elterngeldstelle, wie viel Elterngeld Ihnen zusteht. In der Regel erhält man zwischen 65 und 67 Prozent des Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt, maximal jedoch 1800 € im Monat. Dieses Geld erhalten Sie vom Staat. Ihr Arbeitgeber muss in der Zeit kein Gehalt zahlen.

Das AzubiScout Team wünscht allen Vätern einen schönen „Vatertag“

 

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