Meinungsfreiheit vs. Beleidigung – Auszubildende an der Grenze

Es ist ein schmaler Grad zwischen Beleidigung und ehrlicher Meinungsäußerung. Azubis aber auch vielen „älteren Semestern“ fällt die Unterscheidung oftmals schwer. Man hat das Gefühl, umso häufiger die betreffenden Personen sich im Internet aufhalten, desto niedriger sind die Hemmungen, um unbeteiligte, fremde Personen online zu beschimpfen bzw. ihnen unverblümt eine positive oder auch negative Meinung mitzuteilen…es liegen ja immerhin zwei Bildschirme dazwischen. Da aber Ihre Auszubildenden auch Ihre Firma im Internet repräsentieren (vor allem, wenn sie als Arbeitgeber Ihr Unternehmen auf dem privaten Profil angegeben haben), sollten Sie die Auszubildenden in die Pflicht nehmen und ihnen bewusst machen, dass sie eine Verantwortung tragen und Vertrauen genießen, welches ihnen im Zweifelsfall entzogen werden kann. Um ein besseres Verständnis zu erzielen, stellen wir Ihnen einen Fall vor, den Sie gern als Aushängeschild zur Erklärung bei Ihren Azubis nutzen können.

Das sächsische Landesarbeitsgericht bekam es im vergangenen Jahr mit einem Fall zu tun, indem ein Straßenbahnfahrer von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt wurde. Wieso? Er schreib in einer rechtsextremen Facebook-Gruppe einen ausländerfeindlichen Kommentar und war daneben in seiner Straßenbahnuniform zu sehen. Zusätzlich waren sein vollständiger Name sowie die Angabe zum Arbeitgeber im Profil für jeden einsehbar. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, sprach er umgehend die fristlose Kündigung aus. Natürlich berief sich der Gekündigte auf die freie Meinungsäußerung. Dabei war ihm offenbar nicht klar, dass die Meinungsfreiheit bei der Diskreditierung anderer Personen, bei Schmähkritik oder auch bei Ausländerfeindlichkeit nicht greift. Das Gericht sah ebenfalls den Fakt, dass der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der öffentlichen ausländerfeindlichen Bemerkung des Mitarbeiters diskreditiert wurde, als entscheidend an.

Machen Sie Ihren Auszubildenden also klar, dass es einen großen Unterschied zwischen gerechtfertigter, konstruktiver Kritik und Hetze gibt. Auch wenn es manche Azubis nicht wahrhaben wollen, so müssen Sie im Ernstfall mit den Konsequenzen leben. Ihre Aufgabe als Ausbilder ist es jedoch darüber aufzuklären, um mögliche Fehltritte zu verhindern.

Wenn der Fehltritt doch passieren sollte und das Ausbildungsunternehmen durch die Äußerung in Misskredit gebracht wird, ist es besser, sich von dem Auszubildenden zu trennen. So setzen Sie ein klares Zeichen, dass sich Ihr Unternehmen von rassistischem und menschenverachtendem Gedankengut distanziert.

AzubiScout – Für Ausbilder, die etwas bewegen wollen…