Kopftuchverbot für Azubis
In vielen Betrieben ein heikles Thema. Der Azubi besteht darauf, weiterhin sein Kopftuch tragen zu dürfen, obwohl der Chef und die anderen Mitarbeiter das nicht gerne sehen. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob wir in unserer mittlerweile interkulturellen Gesellschaft ein Verbot aussprechen dürfen?
In so einem Fall hat der Europäische Gerichtshof ein eindeutiges Urteil gefällt (EuGH, Urteile vom 14.3.2017, Rs. C-157/15 und C-188/15).
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen ein generelles Verbot sichtbarer politischer, philosophischer und Religiöser Zeichen umsetzten, die für alle ausnahmslos gilt, liegt keine Diskriminierung vor und das Verbot darf umgesetzt werden.
Unser Tipp:
Klären Sie in einem Bewerbungsgespräch mit dem Azubi vorhandene Regelungen diesbezüglich und vermeiden Sie so Missverständnisse und die Entstehung eines Konfliktes.
Bis zum nächsten Mal.
„Am 31. Oktober ist Halloween. Haben Sie Lust sich zu gruseln? Schon letztes Jahr haben wir in den höllischen Untiefen des grausamen World-Wide-Webs gesucht und fürchterliche Azubi-Geschichten gefunden, die uns mit Gänsehaut zurückließen. (https://www.azubiscout.com/halloween-special-gruselige-ausbildungsgeschichten/)
Auch dieses Jahr soll unser Blogbeitrag, der kurz vor Halloween erscheint, im Zeichen des unfassbar Gruseligen stehen. Dafür suchen wir gespenstische Erfahrungen, die Ihnen, befreundeten Auszubildenden/Ausbildern, Verwandten, Bekannten, usw. wiederfahren sind. Lassen Sie uns an den Abgründen der Ausbildungswelt teilhaben.
Wir freuen uns auf Ihre Beiträge!“