Fit für die Prüfung

Wir befinden uns in einer heißen Phase – die Prüfungszeit! Azubis sind nervös und ihre Ausbilder angespannt…wird die Prüfung wohl das gewünschte Ergebnis liefern? Damit Sie ein wenig entspannter in diese Zeit gehen können, geben wir Ihnen heute einen Einblick in wissenswerte Fakten der IHK Prüfungen.

 

Grundsätzlich kennt das Berufsbildungsgesetz zwei Arten von Prüfungen: die Zwischen- und die Abschlussprüfung. Es könnte allerdings auch sein, dass die Abschlussprüfung in zwei Teile untergliedert ist. Dies nennt sich dann „gestreckte Abschlussprüfung“. Falls das der Fall sein sollte, entfällt die typische Zwischenprüfung. Durchgeführt werden de Prüfungen von der IHK und deren Prüfungsausschüssen.

Mehr zur Zwischenprüfung. Sie gilt im Allgemeinen als eine Art Testlauf. Falls sich hier also große Wissenslücken aufweisen, haben Sie nunmehr die Chance diese bis zur Abschlussprüfung zu schließen. Das Ziel ist demnach lediglich der momentane Leistungsstand. Aus diesem Grund sollte es im Interesse des Auszubildenden liegen an der Zwischenprüfung teilzunehmen. Allerdings ist die Teilnahme nicht freiwillig. Sie dient als Zulassung für die Abschlussprüfung.

Die Abschlussprüfung als Ernstfall. Ziel ist es, die erworbene Gesamtqualifikation des Auszubildenden für den erlernten Beruf vorzuweisen. Aus diesem Grund haben die Prüfungsausschüsse folgende Aufgaben: sie stellen fest, ob der Prüfling die erforderlichen Fähigkeiten beherrscht, ob er die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt und inwieweit er mit dem wesentlichen Lernstoff aus dem Berufsschulunterricht vertraut ist.

Im Falle von überdurchschnittlichen Leistungen in Schule und Betrieb dürfen Azubis auch schon zu einem früheren Prüfungszeitpunkt, als vertraglich festgelegt, zur Abschlussprüfung angemeldet werden. Es bedarf zwar entsprechender Leistungen und der Zustimmung vom Betrieb, jedoch kann der Azubi die vorzeitige Zulassung auch selbst bei der IHK anmelden.

Die gestreckte Abschlussprüfung: Mittlerweile wurde diese Art der Prüfung in einigen Berufen eingeführt. Die beiden Abschnitte werden Teil 1 und Teil 2 genannt. Die Zwischenprüfung wird zum ersten Teil. Sie dient aber nicht mehr ausschließlich zur Leistungsfeststellung, sondern sie ist bereits Bestandteil der finalen Notengebung.

Mit dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung (Theorie und Praxis) händigt die IHK eine Urkunde aus, womit die Ausbildung endet. Über die exakten Ergebnisse der Prüfung informiert die IHK in einem später erstellten Zeugnis, welches dem Prüfling und dem Betrieb zugesendet wird. Falls die Abschlussprüfung nicht gelingt, kann der Azubi zweimal zur Wiederholung antreten.

Wichtig ist, dass der Azubi beim Nicht-Bestehen der Prüfung vom Betrieb verlangen kann, die Ausbildung bis zum nächstmöglichen Wiederholungstermin, höchstens jedoch um ein Jahr, fortzusetzen.

 

Wir wünschen Ihren Azubis ganz viel Erfolg und das gewisse Quäntchen Glück in den bevorstehenden Prüfungen. Wir drücken die Daumen!