Arbeiten an Feiertagen – Rechte und Pflichten

Vermutlich ein leidiges Thema für Ihre Azubis… Wer arbeitet schon gerne, wenn Freunde, Verwandte oder Bekannte frei haben? Die Antwort ist ganz simpel: Wahrscheinlich arbeitet 99,9 % der Bevölkerung sehr ungern an Feiertagen.

Aber fangen wir erst einmal mit dem Positiven an. Grundsätzlich dürfen Ihre Azubis an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Dies gilt zumindest laut § 10 des Arbeitsgesetzes (ArbZG).

Das kann eine super Nachricht für Ihre Azubis sein, wenn Folgendes gilt:

Regelungen für Minderjähre (15-17 Jahre)

Auch hier beginnen wir mit einer positiven Nachricht für einen Teil Ihrer Azubis. Alle Auszubildenden unter 18 Jahre dürfen an Heiligabend und Silvester nach 14:00 Uhr nicht mehr beschäftigt werden. Hier gilt ein Beschäftigungsverbot. Begünstigt wird dieses zusätzlich durch § 18 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. § 18 untersagt die Beschäftigung am ersten Weihnachtsfeiertag, an Neujahr, am ersten Osterfeiertag und am ersten Mai.

Natürlich gibt es Branchen, in denen eine Beschäftigung an den Feiertagen unausweichlich ist. Da Jugendliche aber nur 40 Stunden in der Woche arbeiten dürfen, muss nach dem am Feiertag geleisteten Dienst schnellstmöglich, aber mindestens innerhalb einer Woche ein Ersatztag folgen. In Ausnahmefällen kann der volljährige Azubi sogar bis zu 60 Stunden in der Woche beschäftigt werden. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass er/sie innerhalb von sechs Monaten nicht über einen Schnitt von 8 Stunden gelangt.

Für alle ab 18 +

Im Gegensatz zu den Minderjährigen muss der Volljährige seine Arbeitskraft auch an einem Samstag zur Verfügung stellen. Die Sonn- und Feiertagsregelungen gelten fast genauso wie bei den 15- bis 18-Jährigen. Allerdings verhält es sich bei den Fristen etwas anders. Arbeitet ein volljähriger Azubi an einem Feiertag, so muss innerhalb von 8 Wochen ein Ausgleich erfolgen. Bei Sonntagen gilt eine Frist von 2 Wochen. An Heiligabend und Silvester darf der Azubi auch beschäftigt werden. Demnach bringt die Volljährigkeit ein paar kleine Nachteile für Ihre Azubis mit sich.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein schönes Osterfest! Bleiben Sie gesund.

Ihr AzubiScout Team – Die Ausbildungsexperten