Die Übernahme von Azubis planen

Die Zeit vergeht wie im Flug und schon steht das Ausbildungsende an. In Zeiten von Fachkräftemangel bilden die Unternehmen aus, um den eigenen Bedarf zu decken. Da ist es wichtig, sich mit den Auszubildenden frühzeitig hinzusetzen und über eine mögliche Zusammenarbeit nach der Ausbildung, die hoffentlich erfolgreich abgeschlossen wird, zu sprechen. Perspektivisch gesehen arbeitet man als Ausbildungsbetrieb bereits über die Jahre an einer Übernahme, indem man den Azubi emotional an das Unternehmen bindet. Das ist bei den Jugendlichen von heute schwieriger geworden, aber das Gefühl des Miteinanders und eine gute Arbeitsatmosphäre trägt entscheidend dazu bei, ob ein Azubi bleibt oder nicht. Denn der Arbeitsmarkt für junge Leute ist aktuell noch groß, da ist es wichtig, frühzeitig die Weichen zu stellen.

Rechtlich gesehen müssen Sie beachten, dass Sie einen Azubi maximal 6 Monate vor Ausbildungsende für eine schriftliche Übernahmevereinbarung infrage kommt. Geben Sie ihm auch diesen Hinweis, damit er versteht, warum Sie nicht schon früher einen Vertrag vorlegen können. Sie sollten dies rechtzeitig kommunizieren, sonst könnte der Azubi den Eindruck bekommen, dass Sie ihn überhaupt nicht übernehmen wollen.

Neben den rechtlichen Aspekten sollte auch das organisatorische nicht zu kurz kommen. Wenn der Azubi übernommen werden soll, macht es Sinn, dass er das letzte halbe Jahr bereits in der Abteilung verbringt, wo er zukünftig arbeiten soll. So können sich alle Mitarbeiter schon aneinander gewöhnen und der Übergang verläuft reibungsloser. Das geht allerdings nur, wenn die Ausbildungsinhalte bis dahin entsprechend der Ausbildungsordnung vermittelt wurden.

Folgende Agenda empfehlen wir Ihnen für die Übernahme:

  • Personalbedarf ermitteln und mit den Abteilungen besprechen
  • Sichtung von den Abteilungsbewertungen – welche Azubis kommen für eine Übernahme in der jeweiligen Abteilung infrage?
  • Übernahmegespräch ein halbes Jahr vor Ausbildungsende ansetzen
  • Klären: Benötigt der Azubi eventuell noch bestimmte Weiterbildungen für die zu besetzende Stelle?

Einen wichtigen Hinweis haben wir noch für Sie, falls Sie einmal einen Azubi nicht übernehmen möchten. Informieren Sie den Azubi rechtzeitig, dass er nicht übernommen wird (das müssen Sie nicht begründen, aber es wäre sicherlich schön, wenn Sie es tun). So erhält der Azubi die Möglichkeit, sich frühzeitig um eine Stelle nach der Ausbildung zu kümmern.  Außerdem sollten Sie ein Schriftstück aufsetzen in dem Sie erläutern, dass Sie den Azubi nicht übernehmen, so ist gewährleistet, dass im Nachgang keine Ansprüche gestellt werden und sie sind somit auf der sicheren Seite.

Was kann passieren? Mit Bestehen der Prüfung ist die Ausbildung offiziell abgeschlossen. Sollten Sie spätestens am Prüfungstag nicht der Weiterbeschäftigung widersprochen haben und der Azubi geht seiner Arbeit nach, so entsteht ungewollt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Azubi bzw. dem neuen Angestellten in diesem Fall. Sensibilisieren Sie bitte diesbezüglich auch Ihre Mitarbeiter. Auch hier empfehlen wir Ihnen dringend die Kommunikation untereinander.

Da Ihnen so etwas aber sicherlich nicht passiert, gibt es noch zum Abschluss einen wichtigen Punkt für die Planung – die Feier. Nach bestandener Prüfung beginnt ihr Azubi einen neuen Lebensabschnitt. Als Möglichkeit der Wertschätzung und um zu signalisieren, dass jetzt etwas Neues beginnt, könnten Sie eine kleine Abschluss- / Willkommensfeier für Ihren Azubi ausrichten.

 

Ihr AzubiScout Team