Deutliche Erhöhung des Mindestlohns für Auszubildende
Das neue Jahr bringt erfreuliche Veränderungen für Auszubildende in Deutschland, denn der Mindestlohn für Auszubildende wurde zum Jahresanfang angehoben (gültig für den Ausbildungsstart in 2024). Dieser Schritt stellt nicht nur eine gerechtere Entlohnung sicher, sondern hebt auch die Wertschätzung für die geleistete Arbeit während der Ausbildungszeit hervor.
Wobei es sich eigentlich um keinen Mindestlohn handelt, sondern um eine Mindestvergütung für Auszubildende (nicht zu verwechseln mit dem Mindestlohn für Arbeitnehmer, der pro Stunde angegeben wird und aktuell bei 12,41 € brutto pro Stunde liegt).
Die Bundesregierung hat beschlossen, den Mindestlohn für Auszubildende wie folgt zu erhöhen:
Mindestlohn Ausbildungsstart 2024
Ausbildungsjahr | Vergütung (brutto) |
1. Ausbildungsjahr | 649 Euro |
2. Ausbildungsjahr | 766 Euro |
3. Ausbildungsjahr | 876 Euro |
4. Ausbildungsjahr | 909 Euro |
Diese finanzielle Anpassung berücksichtigt nicht nur die gestiegenen Lebenshaltungskosten, sondern würdigt auch das Engagement und die Leistungen der Auszubildenden. Außerdem ist die Erhöhung nicht nur ein finanzieller Anreiz, sondern sendet auch eine klare Botschaft an junge Menschen: Ihre Ausbildung hat einen höheren Stellenwert.
Die positive Resonanz auf diese Veränderung kommt von verschiedenen Seiten, darunter Gewerkschaften und Interessenvertretungen. Sie betonen, dass die Erhöhung nicht nur den Auszubildenden direkt zugutekommt, sondern auch die gesellschaftliche Wertschätzung für Ausbildungsberufe insgesamt stärkt.
Die Erhöhung der Mindestvergütung könnte auch eine Auswirkung auf die Bewerberzahl ab dem Jahr 2024 haben, oder was meinen Sie? Wie ist Ihre Meinung zur Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung?
Schreiben Sie uns gerne!
Ihr AzubiScout Team