“Das ist mein gutes Recht…!” – Rechte und Pflichten in der Ausbildung 

Im Leben gibt es immer Rechte und Pflichten. Das Eine ohne das Andere gibt es nicht. So auch in der Berufsausbildung. Die Auszubildenden kennen ihre Rechte meistens sehr gut. Doch wie steht es mit der Pflicht-Seite? Wissen Sie über die einzelnen Inhalte Bescheid? Falls Sie einen kleinen Auffrischungskurs vertragen können: hier die wichtigsten Punkte: 

1) Zum Lernen verpflichtet 

Die oberste Pflicht der Auszubildenden ist es, zu lernen. Der Azubi muss sich bemühen die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind. Die wichtigste Pflicht des Betriebes wiederum ist die Ausbildungspflicht. Er hat dafür zu sorgen, dass dem Azubi alles vermittelt wird, was zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Welche Ausbildungsinhalte das genau sein müssen, stehen in der jeweiligen Ausbildungsordnung. Mit dieser sollte der Azubi auf jeden Fall schon einmal kontaktiert worden sein. Sie ist entweder vom Betrieb oder der zuständigen Stelle selbst erhältlich. Ein regelmäßiger Abgleich ist ratsam.  

Ausbildungsfremde Tätigkeiten muss der Auszubildende nicht ausüben. Es dürfen grundsätzlich nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienlich sind und die körperlichen Kräfte des Azubis nicht übersteigen. 

2) kostenlose Ausbildungsmittel 

Stellen Sie sicher, dass das Unternehmen dem Auszubildenden alle Ausbildungsmittel insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe kostenlos zur Verfügung stellt, denn der Azubi hat das Recht darauf. Dies gilt für jegliche Ausbildungsmittel, die zur Ausbildung im Betrieb und zum Ablegen von Prüfungen erforderlich sind. Davon ausgeschlossen sind Arbeitskleidung oder Lehrmittel für die Berufsschule. Falls diese nicht von der Schule selbst finanziert werden, müssen dafür die Eltern oder der Azubi selbst aufkommen. 

3) Betriebsordnung beachten 

Das sorgsame Umgehen mit Werkzeugen, Werkstoffen, Maschinen und sonstigen betrieblichen Einrichtungen ist nicht nur löblich, sondern ein absolutes Muss. Auch im Vertrag steht, dass für den Betrieb geltende Ordnungen beachtet werden müssen, z.B. das Rauchverbot oder Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften. Bei den meisten Unternehmen kommt noch die Vorschrift über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dazu. Sie dürfen unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben werden. 

4) Weisungen befolgen 

Eine sorgfältige Ausführung der Aufgaben, die dem Azubi im Rahmen seiner Ausbildung aufgetragen wurden, ist das A und O. Um es strikt auszudrücken: der Azubi muss den Weisungen vom Chef und anderen weisungsberechtigten Personen Folge leisten.

5) Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen 

Der Azubi kommt unter keinen Umständen um folgende Maßnahmen herum: Berufsschulunterricht, Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Für diese Pflichtveranstaltungen muss er vom Betrieb freigestellt werden. 

6) Dokumentation eines schriftlichen Ausbildungsnachweises 

Hier geht es um die Zulassung zur Abschlussprüfung. Es ist also enorm wichtig für die Auszubildenden, dass sie ihre schriftlichen Ausbildungsnachweise regelmäßig dem Ausbilder vorlegen. Die regelmäßige Kontrolle und die ordentliche Nachweisführung gehören daher zu den Pflichten der Auszubildenden. 

7) Vergütung, Urlaub, Zeugnis 

Der Azubi hat Anspruch auf: eine angemessene Vergütung, bezahlten Urlaub und nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis. Die Vergütung ist in den meisten Berufen tariflich geregelt.

8) Benachrichtigung des Betriebes bei Fernbleiben 

Zu den Pflichten des Azubis gehört die unverzügliche Benachrichtigung des Betriebes, wenn er der betrieblichen Ausbildung, dem Berufsschulunterricht oder sonstiger Ausbildungsveranstaltungen fernbleiben muss. Die Gründe für das Fernbleiben sind dabei anzugeben. Bei Krankheit oder Unfall muss der Azubi dem Betrieb spätestens nach dem dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung zusenden. Es liegt jedoch im Ermessen des Arbeitgebers, wann er die schriftliche Bescheinigung vom Azubi verlangt. 

 

Ich hoffe, dass wir Ihnen für das nächste “…aber ich habe ein Recht darauf…” das passende: “Ja stimmt, aber kennst du auch deine Pflichten?!…” liefern konnten 😉