AzubiScout - Die Ausbildungsexperten: Dienstleistungen rund um das Thema Ausbildung
  • Home
  • Für Unternehmen
    • So geht Ausbildung heute! – Das Praxisbuch
    • Professionelle Betreuung
    • Beratung & Coaching
    • Auswahl & Vermittlung
    • Mastermind-Kurs
  • Seminare & Vorträge
    • Seminare für Ausbilder
    • Seminare für Azubis
    • Akademie-Seminare
    • Online-Seminare
    • Teamtraining
    • Vorträge
  • Über AzubiScout
    • Wir über uns
    • Das Team
    • Kundenstimmen
    • Referenzen
    • PR & Veröffentlichungen
    • Soziales Engagement
    • Stellen bei AzubiScout
  • Newsletter
  • Ausbilder-Blog
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Online-Sprechstunde
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Aktuelles
Ausbilder-Blog

Azubis knapp bei Kasse? – Kindergeld in der Ausbildung

Quelle: https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/nicht-immer-gibt-es-kindergeld-waehrend-der-ausbildung_190_488434.html 

Im Beruf durchstarten, etwas Sinnvolles und für sich selbst Erfüllendes tun und die Welt erobern – so lautet die Vorstellung vieler junger Leute. Doch bevor es losgehen kann, ist das Geld oft knapp. Ob Berufsausbildung in einem Unternehmen, schulische Ausbildung oder Studium – ohne finanzielle Unterstützung kommen die wenigsten über die Runden. Dabei sind die Wünsche auch in dieser Zeit oft schon kostspielig. Auch für die Eltern kann diese Phase im Leben ihrer Kinder daher zu einer Herausforderung werden. Wie gut, wenn der Staat ihnen hier mit Kindergeld ein wenig unter die Arme greift. Allerdings löst nicht jede Form der Ausbildung einen Anspruch aus. 

Voraussetzung: Konkreter Bezug zum Beruf 

Dies musste eine Mutter erfahren, die für ihren volljährigen Sohn Kindergeld beantragt hatte. Als Vorbereitung für einen Beruf im sozialen, theologischen oder gesundheitlichen Bereich hatte er sich entschieden, eine kirchliche Internatsschule im Allgäu zu besuchen. Diese Missionsschule gehörte zu einer Freikirche und war staatlich anerkannt. Dennoch lehnte die Familienkasse den Antrag ab, da es sich beim Besuch dieser Schule nicht um eine Berufsausbildung handelte. 

Erfolglos blieb die Klage gegen diese Entscheidung vor dem Finanzgericht Münster. Anders als die Mutter konnte das Gericht in den Stundenplänen der Schule nur wenige berufsvorbereitende Inhalte erkennen. Stattdessen sei das Lernziel darauf ausgerichtet, die Schüler zu aktiven Gemeindemitgliedern auszubilden. Dieser Einschätzung schloss sich der Bundesfinanzhof (  BFH, Urteil v. 13.12.2018, III R 25/18  ) an und wies die Revision zurück. Seine Entscheidung begründete der BFH mit dem fehlenden konkreten beruflichen Bezug der schulischen Lehrinhalte. Dieser müsste so eng sein, dass der Schulbesuch als Bestandteil der Ausbildung gelten könnte. 

Voraussetzung Nr 2: Erstausbildung 

Weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld ist, dass es sich um eine Erstausbildung handelt. Dass die Familienkasse diesen Begriff sehr eng auslegt, erlebten Eltern, deren Tochter ein Masterstudium an ihr duales Bachelorstudium anschloss. Noch bevor die mit ihrem Arbeitgeber vereinbarte Vollzeittätigkeit nach Abschluss des Bachelors begann, nahm sie dieses weiterführende Studium mit Vorlesungen am Abend und am Wochenende auf. Obwohl die Berufstätigkeit Voraussetzung war, war der Familienkasse deren Anteil zu hoch. Daher sah sie die Ausbildung als abgeschlossen an und lehnte den Antrag auf weitere Kindergeldfestsetzung ab. 

Anders wertete dies jedoch das Finanzgericht Baden-Württemberg, das der Klage gegen die Entscheidung stattgab. Nach seiner Auffassung zählt ein Masterstudium zu einer einheitlichen Erstausbildung, wobei es nicht auf den Umfang einer daneben ausgeübten Erwerbstätigkeit ankomme. Bisher hatte auch der BFH ein auf den Bachelor-Abschluss abgestimmtes Masterstudium weiterhin der Erstausbildung zugerechnet. In seiner aktuellen Entscheidung (  BFH, Urteil v. 11.12.2018, III R 26/18) setzt er jedoch strengere Maßstäbe und verwies den Fall zurück ans FG Baden-Württemberg. Das Gericht hat nun zu prüfen, ob die von der Tochter aufgenommene Tätigkeit den Bachelor voraussetzt. Ist dies der Fall, wäre eine weitere Ausbildung als Weiterbildung anzusehen. Dafür könnte außerdem sprechen, dass das Masterstudium nicht auf das Arbeitsverhältnis abgestimmt ist, sondern berufsbegleitend abends und an Samstagen stattfand. 

Volljährige Kinder bis 25 

Anspruch auf Kindergeld besteht für Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, solange sie noch keine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben. Nach deren Abschluss kann in der Übergangszeit zu einem weiteren Ausbildungsabschnitt ein Anspruch bestehen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dabei darf der Nachwuchs keine Tätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden ausüben. Einkommen darf er dabei entweder nur aus der Ausbildungsvergütung oder einer geringfügigen Beschäftigung beziehen. Ist das Kind arbeitslos gemeldet, besteht bis zum vollendeten 21. Lebensjahr ein Anspruch auf Kindergeld. 

 

Am 31. Oktober ist Halloween. Haben Sie Lust sich zu gruseln? Schon letztes Jahr haben wir in den höllischen Untiefen des grausamen World-Wide-Webs gesucht und fürchterliche Azubi-Geschichten gefunden, die uns mit Gänsehaut zurückließen. (https://www.azubiscout.com/halloween-special-gruselige-ausbildungsgeschichten/) 

Auch dieses Jahr soll unser Blogbeitrag, der kurz vor Halloween erscheint, im Zeichen des unfassbar Gruseligen stehen. Dafür suchen wir gespenstische Erfahrungen, die Ihnen, befreundeten Auszubildenden/Ausbildern, Verwandten, Bekannten, usw. widerfahren sind. Lassen Sie uns an den Abgründen der Ausbildungswelt teilhaben. 

Wir freuen uns auf Ihre Beiträge! 

24. September 2019
https://www.azubiscout.com/wp-content/uploads/2019/09/Kindergeld.jpg 1920 1440 Daniela M https://www.azubiscout.com/wp-content/uploads/2023/03/Logo-AzubiScout_300.png Daniela M2019-09-24 06:00:102019-09-17 09:42:33Azubis knapp bei Kasse? – Kindergeld in der Ausbildung
Search Search

Newsletter

Direkt anmelden

Warum Sie unseren Newsletter abonnieren sollten?

– Gratis Gesprächsleitfaden

– Regelmäßige Infos und Tipps

– Und vieles mehr.

Mehr Infos dazu

 

Das sagen unsere Kunden über Seminare von AzubiScout:

“Interessantes Thema und praktische, gut umsetzbare Hilfen für den Arbeitsalltag”

“Hilfreiches Feedback für meine Weiterentwicklung”

“Das war ein Seminar: Nicht nur Theorie sonder ganz viel Praxis!

Alle Kundenstimmen ansehen

Hier können Sie das Buch “So geht Ausbildung heute!” bestellen

Unser Top-Service Siegel:

Das Deutsche Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung hat uns mit dem folgenden Siegel ausgezeichnet.

Kundenstimmen:

„Interessantes Thema und praktische, gut umsetzbare Hilfen für den Arbeitsalltag“
„Das Seminar war insgesamt sehr gelungen, Sie sind gut auf Fragen eingegangen“
„Danke, so sollte ein Workshop sein. Ich habe viel für mich mitgenommen.“
„Ihre Art lässt die Gruppe auflockern und zusammenfinden“
Alle Kundenstimmen ansehen →

Die neusten Beiträge

  • Medien gezielt auswählen und einsetzen zur Vermittlung von Lerninhalten
  • Neulich beim Sommerfest…
  • Brief an mich selbst
  • Jetzt geht´s los… Gespräche in der Ausbildung
  • Unterstützung bei Azubi-Start-Tagen

Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung.

Kontakt

Postanschrift
AzubiScout
Sonnenhang 12
57258 Freudenberg

Besucheranschrift
AzubiScout
Freudenberger Str. 448
57072 Siegen

Erreichbarkeit
Tel. 0 27 34 / 43 99 33

© AzubiScout
  • Link zu Facebook
  • Link zu Xing
  • Impressum
Link to: 8 Möglichkeiten erfolgreich mit Schulen zu kooperieren Link to: 8 Möglichkeiten erfolgreich mit Schulen zu kooperieren 8 Möglichkeiten erfolgreich mit Schulen zu kooperieren Link to: 3 Tipps wie Sie auf freche Antworten angemessen reagieren Link to: 3 Tipps wie Sie auf freche Antworten angemessen reagieren 3 Tipps wie Sie auf freche Antworten angemessen reagieren
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Diese Website verwendet Cookies – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung am Ende der Seite. Klicken Sie auf „Ich stimme zu“, um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Website besuchen zu können. Cookie settingsIch stimme zu.
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are as essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN

Abonnieren Sie unseren Newsletter.

Artikel, Videos und Checklisten mit vielen Infos und Tipps für Ausbilder.

Abonnieren