Ausbildungszeit – Rechte und Pflichten

So wie es auch bei anderen Verträgen üblich ist, werden im Ausbildungsvertrag die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgehalten. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet dafür die wesentliche gesetzliche Grundlage. Die Rechte und Pflichten sind dabei nicht nur im BBiG geregelt, sondern auch im Jugendarbeitsschutzgesetz und anderen ähnlichen gesetzlichen Bestimmungen.

Um Ihnen als AusbilderIn einen besseren Überblick über die Rechte und Pflichten beider Parteien zu ermöglichen, haben wir von AzubiScout sowohl Ihre als auch die wichtigsten Rechte und Pflichten des Auszubildenden zusammengefasst.

Pflichten der Azubis (= Rechte des Ausbildenden bzw. Ausbildungsbetriebes)

Das BBiG sieht laut §13 7 Pflichten des Azubis vor.

  • Sorgfältiges Arbeiten: Ihre Azubis haben die Ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig und ordentlich zu erledigen.
  • Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen: Als Azubi hat man an den Ausbildungsmaßnahmen wie dem Berufsschulunterricht teilzunehmen.
  • Azubis haben die Weisungen von weisungsberechtigten Personen wie dem Ausbilder zu befolgen, es sei denn, diese stehen in keinerlei Zusammenhang mit der Ausbildung.
  • Jede Ausbildungsstätte hat Vorschriften oder Ordnungen wie die Kleiderordnung oder Sicherheitsordnung, die Ihre Azubis einhalten müssen.
  • Der fünfte Punkt in §13 bezieht sich auf die sorgfältige und pflegliche Behandlung von Einrichtungen wie Werkzeuge, Maschinen oder Computer (Bewahrungspflicht).
  • Mit der Schweigepflicht ist geregelt, dass Betriebsgeheimnisse von Azubis nicht nach außen getragen werden dürfen. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir, dass sie Ihre Azubis vorab darüber aufklären, was sie geheim halten sollen und was weniger geheim ist.
  • Die Auszubildenden sollten schriftliche oder elektronische Ausbildungsnachweise regelmäßig führen. Das Berichtsheft muss vollständig und unterschrieben bei der zuständigen Handwerks-, Industrie- oder Handelskammer vorgelegt werden, um Abschlussprüfungen (Mit Ausnahmen sogar: Zwischenprüfungen) absolvieren zu können.

Weitere Pflichten des Azubis sind die Benachrichtigungspflicht (z. B. Krankheitsmeldungen), die Erholungspflicht oder sogar die Pünktlichkeitspflicht.

Pflichten der Ausbilder oder des Ausbildungsbetriebes (= Rechte der Auszubildenden)

Die Pflichten des ausbildenden Betriebes oder der Ausbilder sind gleichzeitig die Rechte Ihrer Azubis. Im BBiG sind die Pflichten vorwiegend in § 14, 15 und 16 aufgeführt.

  • Die Ausbildungsstätte hat dafür zu sorgen, dass Ihre Auszubildenden ihre Ausbildung in der angemessenen und vorgegebenen Zeit abschließen können. Diese Vorgaben richten sich meistens an der Ausbildungsordnung, die für jede Art von Ausbildung vorliegen sollte. Die Leistungspflicht der Azubis spielt dabei ebenso eine entscheidende Rolle.
  • Ihre Azubis haben das Recht auf einen qualifizierten und erfahrenen Ausbilder, der eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) absolviert hat.
  • Die Ausbildungsstätte muss den Azubis alle für die Ausbildung notwendigen Unterlagen, Materialien oder Werkzeuge kostenlos.
  • Der Azubi muss für den Besuch der Berufsschule, Prüfungen oder anderen Ausbildungsveranstaltungen freigestellt.
  • Durch die Fürsorgepflicht haben Ausbildende dafür zu sorgen, dass Ihre Azubis charakterlich weiterentwickelt und sittlich sowie körperlich nicht gefährdet werden.
  • Dem Azubi dürfen nur Aufgaben übergeben werden, die mit dem Ausbildungszweck in Verbindung stehen.
  • Außerdem hat der Ausbildende dem Azubi nach Beendigung der Ausbildungsverhältnisse ein Zeugnis.

Weitere Pflichten, die Sie kennen sollten, sind die Urlaubsgewährungs-, Vergütungs-, Aufsichtspflicht bei Minderjährigen oder die besondere Kündigungsfrist. Wenn die Bedingungen laut §60 BetrVG erfüllt sind, dann sollte sogar eine Jugend- oder Azubivertretung gebildet werden.

Ihr AzubiScout – Team