Praktika / Ausbildung für Flüchtlinge? Die rechtliche Seite…

Uns erreichen immer wieder Anfragen zu diesem aktuellen Thema: Zeit für einen Blog-Beitrag hierzu dachten wir uns – ein kurzer Überblick:

Die Frage ist nicht pauschal zu beantworten, Sie müssen folgende Gruppen von Flüchtlingen unterscheiden

  • Flüchtlinge die neu angekommen sind und noch keinen Asylantrag gestellt haben

Hier gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen, daher können wir keine allgemeingültigen Richtlinien geben.

  • Asylsuchende deren Antragsverfahren läuft

3 Monate nach Antragsstellung kann bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Achtung: Für Flüchtlinge aus “sicheren Herkunftsländern” gibt es kein Arbeitsrecht. Die Arbeitserlaubnis gilt während der ersten 15 Monate jedoch nur eingeschränkt (z. B. muss die Agentur für Arbeit zustimmen).

  • Anerkannte Asylberechtigte (anerkannter Flüchtlings- oder Asylstatus)

Diese Gruppe hat einen uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, Sie können hier also problemlos ein Praktikum oder auch ein Ausbildungsverhältnis vereinbaren.

  • “Geduldete”

Die Regelungen hier sind sehr komplex, die Duldung muss alle 6 Monate neu genehmigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten die gleichen Regelungen wie für Asylsuchende im Antragsverfahren, jedoch muss zuerst geprüft werden ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen gewähren Sie nur anerkannten Asylberechtigten ein Praktikum oder einen Ausbildungsplatz. Wenn Sie jedoch die Kapazitäten haben sich ausführlicher mit dem Thema zu beschäftigen ist es begrüßenswert, wenn Sie auch Flüchtlingen im Asylverfahren, welche die Voraussetzungen erfüllen, ein Praktikum bzw. einen Ausbildungsplatz anbieten.

 

Wichtiger Hinweis: Unser Blogbeitrag kann eine Rechtsberatung hierzu keinesfalls ersetzen, bei Unsicherheiten und Fragen hierzu empfehlen wir Ihnen, sich an eine erfahrene Beratungsstelle zu wenden. Weitere und ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch hier: http://www.anwalt.org/asylrecht-migrationsrecht/duerfen-fluechtlinge-arbeiten/ und hier: http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/fluechtlingsschutz-node.html