Kann man Ausbildung outsourcen?
Ein Auszug aus unserem Artikel, veröffentlicht in der HR Performance 3/2018, www.hrperformance-online.de.
Formen des Ausbildungs-Outsourcings
Im dualen Berufsbildungssystem kennen wir deutschlandweit mindestens zwei Lernorte: den betrieblichen Lernort und die dazugehörige berufsbildende Schule. Unterschiedliche Branchen, betriebliche Situationen oder ganz spezielle Ausbildungssituationen können aber dazu führen, dass weitere Lernorte hinzukommen, wie zum Beispiel die überbetriebliche Ausbildungsstätte oder eine betriebliche Ausbildungsstätte in anderen Betrieben (auch: Teilausbildung oder Ausbildungsverbund). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die praktische Ausbildung im Betrieb durchzuführen (Erwerb der Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung des Berufs), aber die administrative Arbeit sowie die Förderung diverser fachübergreifender Schlüsselkompetenzen an eine Art „externe Ausbildungsabteilung“ zu übergeben.
Überbetriebliche Unterweisung. Falls das Unternehmen aufgrund technischer Ausstattung oder betriebswirtschaftlicher Kalkulationen keine komplette Ausbildung durchführen kann oder möchte, dann ist es möglich, die Ausbildung mit den fehlenden Elementen an anderen Lernorten zu ergänzen. Als Ergänzung zur betrieblichen Vollausbildung bieten diverse Innungen, Kammern, Verbände und Bildungsträger verschiedene überbetriebliche Kurse und/oder Lehrgänge für die Auszubildenden an. Unterweisungen beziehen sich vor allem auf: Inhalte, die einen hohen Grad an Spezialisierung benötigen; Kenntnisse und Fertigkeiten in neuen Arbeitstechniken sowie neue Technologien; Spezialkenntnisse im Bereich Unfallverhütung und Arbeitssicherheit oder übergreifend berufsfeldbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten. Derzeit stehen ca. 700 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte überbetriebliche Berufsbildungsstätte mit einer Kapazität von mehr als 90 000 Werkstattplätzen für Ausbildungsbedarf zur Verfügung. (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung)
(Achtung: Unterschied zur außerbetrieblichen Ausbildung! Jene Ausbildung wird in der Regel vom Staat/ von Bildungsträgern finanziert, da der Azubi keinen Ausbildungsbetrieb vorzuweisen hat. Der Praxisteil wird über die Arbeit in Praktika in verschiedenen Unternehmen abgedeckt)
Teilausbildung und Verbundsausbildung. Für den Fall, dass der Betrieb auch mit überbetrieblichen Maßnahmen keine Vollausbildung gewährleisten kann, besteht die Möglichkeit eine Kooperation mit anderen Betrieben einzugehen. Hierbei kann man zwei Formen unterscheiden: die Teilausbildung und den Ausbildungsverbund. Ersteres beschreibt die Zusammenarbeit zweier Betriebe, in der ein Betrieb von der Unterstützung des anderen profitiert. Zum Beispiel könnten Auszubildende eines Kleinbetriebs die Lehrwerkstatt eines Großunternehmens für einen Ausbildungsabschnitt nutzen. Der Ausbildungsverbund steht für die partnerschaftliche Rotation der Auszubildenden in zwei oder mehreren Betrieben. Auf diesem Wege wird eine Vollausbildung sichergestellt.
Externe Ausbildungsabteilung. Die externe Ausbildungsabteilung beschreibt den Outsourcing-Gedanken in seiner reinsten Form. Der Auszubildende hat dabei einen Vertrag mit dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb. Dort werden berufsspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, so dass der Auszubildende nach seiner Ausbildungszeit in das Berufsfeld einsteigen kann. Zu einer Ausbildung gehört allerdings erfahrungsgemäß noch sehr viel mehr als die reinen Fachkenntnisse. Aus genau diesem Grund sind meist mittelständische oder kleinere Betriebe mit einer an Herausforderungen wachsenden Ausbildungsabteilung überfordert. Um Zeit und Mühe innerhalb des Betriebes zu sparen, kann die externe Ausbildungsabteilung die Lösung sein. Experten auf dem Ausbildungsgebiet übernehmen die täglich anfallende administrative Korrespondenz, fachübergreifende Kompetenzförderung, schulische Unterstützung oder auch das zeitintensive Employer Branding/ Marketing in punkto Ausbildung.
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