Aufgaben Ausbildungsbeauftragte
Liebe Ausbilder und Ausbilderinnen,
im heutigen Artikel werden wir uns etwas genauer mit dem Begriff des Ausbildungsbeauftragten und dessen Aufgaben auseinandersetzen.
Zuerst einmal gilt es, den Begriff etwas näher zu definieren.
„Ein Ausbildungsbeauftragter ist eine Person, welche für die Durchführung von Teilaufgaben in der Ausbildung unter der Verantwortung der Ausbilder bei der Berufsausbildung als Hilfskraft mitwirkt.“ – Gemäß § 28 Abs. 3 BBiG
Die Bezeichnungen Ausbildungsbetreuer oder -pate sind Synonyme des Begriffes.
Ein Ausbildungsbeauftragter sollte über vielseitige berufliche und persönliche Kompetenzen verfügen, die von Nöten sind, um in jene Position zu gelangen.
Er sollte in der Lage sein, ein breites Spektrum an Aufgaben bedienen zu können.
Diese lauten:
- das Führen regelmäßiger Reflexionsgespräche mit dem Azubi,
- die Beurteilung und entsprechende Förderung des Auszubildenden,
- die praxisbezogene Unterweisung,
- das Erteilen der Arbeitsaufträge,
- das Anwenden der Lern- und Arbeitskontrollen,
- die Durchsicht aller Ausbildungsnachweise.
Es ist bei all dem Berufsbezug dennoch wichtig zu erwähnen, dass ein Ausbildungsbeauftragter bestenfalls auch menschlich gut mit dem jeweiligen Azubi harmonieren kann. Er sollte demnach auch Ansprechpartner bei Problemen, Begleiter des Lernprozesses, Berater und Motivator sein.
Des Weiteren ist es wichtig zu wissen, dass sich das Aufgabenfeld eines Ausbildungsbeauftragten nicht zwingend auf die obigen Aufgaben beschränkt. Es besteht die Möglichkeit, dass gewisse Fähigkeiten gar nicht von Nöten sind, während andere, nicht allgemein geltende Fertigkeiten gefordert sind. Dies unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb. Die oben genannten Aufgaben stellen lediglich einen Richtwert dar.
Jetzt sind Sie dran:
Welche weiteren Aufgaben hat aus Ihrer Sicht ein Ausbildungsbeauftragter?
Oder unterscheiden sich die Aufgabenfelder in Ihrem Betrieb?
Über Rückmeldungen würden wir uns sehr freuen.
Ihr AzubiScout Team