Berufsschule – die 2. Säule der dualen Ausbildung
Die Berufsschule wird von manchen Arbeitgebern mit Argwohn betrachtet. Weshalb? Oft hakt die Zusammenarbeit, Absprache und gegenseitiges Verständnis für die jeweiligen Aufgaben im Zuge der Berufsausbildung. Um Ihnen das Konstrukt Berufsschule näher zu bringen, wurde dieser Artikel entwickelt.
Vorstellung der Institution Berufsschule
Die Verbindung von betrieblicher und schulischer Ausbildung beginnt Ende des 19. Jahrhunderts. Damals etablierten sich die allgemeinen Fortbildungsschulen und ermöglichten den Lehrlingen erstmalig eine Freistellung für den Schulbesuch. Ein absoluter Durchbruch! Diese Entwicklung setzte sich kontinuierlich fort und fließt letztendlich in die Schulgesetze der Bundesländer und in das Berufsbildungsgesetz mit ein.
Grundsätzlich sind alle Auszubildenden laut Berufsbildungsgesetz zum Berufsschulunterricht (dies gilt übrigens auch für Lehrmaßnahmen) verpflichtet, da die Bundesrepublik Deutschland ein Duales Berufsbildungssystem vorsieht. Die Azubis sollen, normalerweise innerhalb von zwei bis drei Jahren, an zwei Lernorten ausgebildet werden. Einer dieser Orte wird als Ausbildungsbetrieb und der andere als Berufsschule bezeichnet. Zu den allgemeinbildenden Fächern an einer Berufsschule nach Rahmenlehrplan gehören z. B. Deutsch, Sozialkunde oder Mathematik. Die fachspezifischen Fächer richten sich nach der jeweiligen Ausbildung.
Die Ausbildung wird mit dem praktischen Teil, der in Ihrem Betrieb stattfindet, vervollständigt.
Zusammenarbeit mit der Berufsschule
Gemäß des Bundesbildungsgesetzes sollen Berufsschulen mit Ihren Betrieben und umgekehrt zusammenwirken (Lernortkooperation). Bei der Zusammenarbeit der Lernorte ist allerdings zu beachten, dass die betriebliche Berufsausbildung auf der Basis eines Berufsausbildungsvertrags beruht, der die Rechte und Pflichten der Vertragspartner (also zwischen Ihnen und dem Azubi) festlegt und nicht die der Berufsschule. Daher sind auch immer Sie und der Auszubildende für die Erreichung des Ziels verantwortlich. In dieser Konsequenz kann der Ausbildungsbetrieb nicht von der Berufsschule verlangen, dass z.B. Lerninhalte regelmäßig wiederholt oder individuell auf ein Unternehmen abgestimmt werden bzw. die Berufsschullehrer an die Weisungen des Unternehmens gebunden werden. Die Lernortkooperation lebt von einem konstruktiven Miteinander der Partner. Die Beteiligung an gemeinsamen Arbeitskreisen sowie die gegenseitige Information und Unterstützung erleichtert beiden Seiten die zielorientierte Erfüllung ihres Auftrags.
Fernbleiben vom Berufsschulunterricht
Falls Ihr Azubi nicht am Unterricht oder einer sonstigen Ausbildungsveranstaltung teilnehmen kann, muss er Sie und das Berufsschulsekretariat unverzüglich – vor dem Schulbeginn – benachrichtigen. Viele Azubis sind erstaunt, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Betrieb vorzulegen ist und nicht in der Schule. (Tipp: Teilen Sie den betriebsinternen Prozess der Krankmeldung Ihren Azubis direkt in den Einstiegstagen mit, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Da Sie nun über die Entstehung, Ziele, Maßnahmen und Struktur der Berufsschule informiert sind, hoffen wir, dass Sie die Zusammenarbeit entweder bestmöglich starten oder gewinnbringend optimieren können. Lassen Sie eine lohnende Kooperation entstehen, die nicht nur eine Unterstützung Ihrer täglichen Arbeit sein wird, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss Ihrer Auszubildenden leisten wird.
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