Azubis und ihre Smartphones
Der Azubi hat ständig das Smartphone in der Hand? Was kann man tun wenn Auszubildender und Handy verwachsen zu sein scheinen? Unser Video gibt Anregungen.
Im Text darunter haben wir Ihnen einen Auszug aus einem unserer Artikel für “Wir Ausbilder” hinterlegt, in dem es ebenfalls um die Handy-Problematik geht…
Handynutzung während der Arbeitszeit
Julia (20), Auszubildende zur Industriekauffrau, ist für ihre Freunde immer per Smartphone zu erreichen. Sie antwortet auf SMS und WhatsApp-Nachrichten, postet in Facebook
die neuesten Meldungen und checkt ihre E-Mails regelmäßig. Auch während der Arbeitszeit. Auf Hinweise des Ausbilders, dass die Handynutzung bis zu einem gewissen Grad ja akzeptiert werde, sie aber einfach zu viel Arbeitszeit mit ihrem Smartphone in der Hand „vergeudet“, reagiert Julia mit Unverständnis. Und teilt erstmal ihren Freunden mit, was der Ausbilder für altmodische Ansichten hat…
Weiteres Vorgehen
Wie könnte der Ausbilder die Situation lösen? Durch das kurze Gespräch wird sich noch nicht viel ändern. Er hat Julia zwar darauf hingewiesen, dass die Handynutzung seiner Ansicht nach zu intensiv ist, aber das Thema danach nicht weiter verfolgt. Bei sehr sensiblen Jugendlichen reicht vielleicht ein solch kurzer Hinweis. Meistens wird man damit aber nicht viel weiter kommen. Die Nutzung des Smartphones ist bei den Jugendlichen als etwas ganz Alltägliches, Normales verankert und gehört zu den Gewohnheiten dazu. Es liegt teilweise nicht mal ein Unrechtsbewusstsein vor, wenn der halbe Arbeitstag am Handy verbracht wird.
Hinterfragen Sie zuerst die Situation in Ihrem Betrieb: Wie gehen die anderen Mitarbeiter mit ihren Handys oder auch mit privaten Telefonaten/Surfen im Internet um? Gibt es zu diesen Themen Richtlinien in Ihrem Unternehmen? Wenn nicht – ist Ihnen das Thema wichtig genug um Richtlinien einzuführen? Sobald es Richtlinien gibt haben alle einen einheitlichen Rahmen an den sie sich halten müssen. Natürlich muss dies dann auch für alle Mitarbeiter verbindlich sein. Achten Sie darauf, hierbei selbst ein gutes Vorbild zu geben. Wenn es solche Richtlinien gibt können Sie im Gespräch ohne Probleme darauf verweisen und haben eine feste Grundlage, dass ist viel eindeutiger als ein „die Handynutzung wird bis zu einem gewissen Grad akzeptiert“.
Die Situation spitzt sich zu
In Julias Unternehmen wurde per Richtlinie die private Handynutzung während der Arbeitszeit untersagt und der Ausbilder hat dies Julia mitgeteilt. Trotzdem erwischt er sie zwei Tage später wieder mit ihrem Handy. Auf seine Nachfrage reagiert sie patzig, es wäre eben etwas Wichtiges gewesen. Nun ist es Zeit zu handeln. Um dem Gespräch einen offizielleren Charakter zu verleihen, sollte der Ausbilder mit Julia nicht an ihrem Arbeitsplatz sprechen, sondern mit ihr einen anderen Raum aufsuchen, z. B. den Besprechungsraum oder sein Büro. Dies ist auch wichtig, um die Vertraulichkeit des Gesprächs zu gewährleisten, es sollte nicht vor den Ohren der ganzen Abteilung geführt werden.
Sprechen Sie mit Ihrer Auszubildenden, versuchen Sie, auch ihre Situation zu verstehen (wie wichtig für sie der Austausch mit ihren Freunden ist, wie sehr das Gefühl an ihr nagt, etwas Wichtiges zu verpassen oder auch einfach, wie ungewohnt es für sie ist, längere Zeit nicht auf ihr Handy zu schauen). Erklären Sie ihr nochmals ihre Sichtweise, warum es Richtlinien zu dieser Thematik gibt und warum diese für alle gelten müssen. Machen Sie auch eindeutig klar, dass Sie keine weitere Handynutzung während der Arbeitszeit dulden.
Je nach Verlauf des Gesprächs können ggf. auch Konsequenzen angedroht werden, z. B., dass die verloren gegangene Arbeitszeit nachgeholt werden muss oder dass bei einem weiteren Verstoß gegen die Richtlinie auch eine Abmahnung erfolgen kann. Bitte beachten Sie aber, dass dies nur bei wirklich schweren und mehrfach vorkommenden Regelverstößen erfolgen und immer eins der letzten Mittel sein sollte. Wichtig: Drohen Sie nur Konsequenzen an, die Sie auch bereit sind umzusetzen.
Unter Umständen ist es sinnvoll, das Gespräch zu protokollieren und dem Azubi eine Kopie des Protokolls zukommen zu lassen. Auch dies gibt dem ganzen einen offizielleren
Charakter und unterstreicht die Verbindlichkeit. Noch einen Schritt weiter gehen Sie, indem Sie ihr Gespräch und die getroffenen Vereinbarungen schriftlich festhalten und dies beide unterschreiben.
Quelle: Die Ausbilder 2014, Autorin: Daniela Gieseler, Kiehl (NWB Verlag), neuer Name der Zeitschrift seit 2016: Wir Ausbilder