4 Tipps, um Krankmacher auszubremsen

So mancher Auszubildende hat frühs, wenn der Wecker klingelt keine Lust aufzustehen. Die Meisten raffen sich dennoch auf, aber Manche bleiben liegen und täuschen eine Krankheit vor, damit sie nicht in der Ausbildungsstätte erscheinen müssen.

Oftmals wird dann schon unter den übrigen Auszubildenden getuschelt und/oder Sie haben ebenfalls ein mulmiges Gefühl bei der morgendlichen Krankmeldung des Azubis, den Sie noch am Vorabend äußerst fit angetroffen haben.

Wie Sie mit den Krankmachern am besten umgehen und welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um absichtliches, grundloses Fernbleiben zu unterbinden, zeigen wir Ihnen mit den folgenden Tipps:

Tipp 1: Prüfen Sie die Fehlzeiten

Ja, dieser Tipp ist mit ein wenig Aufwand verbunden. Aber nur so erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die versäumten Tage Ihrer Azubis. Sind Muster erkennbar? Ist ein bestimmter Azubi oftmals freitags oder montags krank? Fehlen Auszubildende meist unmittelbar nach dem Urlaub? Bei solchen Auffälligkeiten lohnt es sich künftig genauer hinzuschauen, um anschließend das Gespräch zu suchen.

Tipp 2: Krankenrückkehrgespräche führen

Einem Auszubildenden, der krankgemacht hat, wird es unangenehm sein, mit bestimmten Fragen konfrontiert zu werden. Somit steigt die allgemeine Hemmschwelle eine unbegründete Krankmeldung vorzulegen. In so einem Gespräch könnten Sie sich zum Beispiel darüber erkundigen, ob der Auszubildende wieder voll einsatzfähig ist, sie könnten Ihre Hilfe anbieten, um die Genesung voranzubringen, usw. Die Wertschätzung des Gesprächs zeigt dem Azubi Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit und Anerkennung seiner Krankheit, das ist nach dem Krankfeiern mehr als unangenehm und bringt ihn in ein moralisches Dilemma.

Tipp 3: Art und Weise der Krankmeldung festlegen

Auszubildenden ist es häufig sehr unangenehm sich telefonisch krankmelden zu müssen. Die Hürde den Hörer in die Hand zu nehmen und so die falsche Information mitzuteilen ist wesentlich höher, als wenn sich der Azubi lediglich via WhatsApp beim Ausbilder melden muss. Die Krankfeierquote wird nochmals deutlich verringert, wenn es Pflicht ist, direkt mit der Ausbildungsverantwortlichen sprechen zu müssen. Das hat mehrere Vorteile: sie können ebenfalls erfragen, wie lange Sie ca. mit der Abwesenheit des Auszubildenden rechnen müssen und können sich persönlich ein „Bild“ vom Zustand machen. Nachteil: Sie müssen schon früh morgens erreichbar sein.

Tipp 4: ärztliche Bescheinigungen ab dem ersten Tag verlangen und vorlegen lassen

Bei einem begründeten Verdacht auf „Blaumacherritis“ können Sie die Frist vom vierten auf den dritten, zweiten oder sogar ersten Tag der Krankmeldung verkürzen. Das bedeutet, dass der Auszubildende nun ab dem ersten Tag der Krankheit nicht nur ein ärztliches Attest vorlegen muss, sondern dieses auch ab dem ersten Tag via E-Mail, WhatsApp Bild oder persönlicher Abgabe vorlegen muss. Hier empfiehlt es sich, eine klar strukturierte und transparente Regelung zu treffen, die jedem Auszubildenden bekannt sein muss.

Rechtlich gesehen ist es sogar möglich, dass Sie diese Maßnahme noch nicht einmal begründen müssen und sogar im Zweifel nur für einen einzelnen Auszubildenden vornehmen dürfen.